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Recht oder Unrecht
Recht oder Unrecht
3hobos
05.07.2022 um 10:48 (UTC)
Mietminderung
Auch an gemieteten Wohnungen treten immer wieder Mängel auf (bspw. Schimmel Baulärm Heizung Feuchtigkeit etc.), so dass sich für den Mieter die Frage stellt, ob er deswegen eine Mietminderung gegenüber seinem Vermieter durchsetzen kann. Da im Alltag des Mieters die Frage von Sachmängeln (Gegensatz: Rechtsmängel) im Vordergrund steht, sollen sich die folgenden Ausführungen auf diesen Bereich beschränken.nnLaut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in gebrauchsfreiem und makellosem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, sind diese grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen.nnFür die Zeit, in der der Mangel vorhanden ist, kann der Mieter eine Mietminderung durchführen, die ggf. sogar zur vollständigen Nichtzahlung des Mietzinses führen kann. Dabei ist es egal, ob der Mangel schon zur Zeit der Überlassung bestand oder erst während der Mietzeit auftritt. Eine Minderung der Miete kommt allerdings dann nicht in Frage, wenn der Mieter die Mängel schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kannte oder der Mangel vom Mieter selbst verschuldet wurde.nnAuf Seiten des Vermieters kommt es dagegen nicht darauf an, ob dieser einen bestehenden Mietmangel verschuldet hat. Besteht ein Mangel an der Mietsache, für den der Mieter nichts kann, hat dieser das Recht zur Mietkürzung.
14rrci04kDHmr
17.06.2014 um 17:48 (UTC)



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